Phase 1:
Der Arbeitgeber übergibt dem Arbeitnehmer die Kündigung persönlich.
Ab dem Zeitpunkt, in dem der Arbeitnehmer die Kündigung in den Händen hält, laufen wichtige Fristen.
Ist der Arbeitnehmer mit der Kündigung nicht einverstanden, so muss er innerhalb von 3 Wochen die Klage bei dem zuständigen Arbeitsgericht einreichen.
Unabhängig davon ist es zu empfehlen, sich so schnell wie möglich bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend zu melden.
Für den Fall, dass das Arbeitsverhältnis noch weniger als 3 Monate bestehen wird, ist der Arbeitnehmer sogar verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen ab Erhalt der Kündigung bei der Agentur für Arbeit zu melden.
Phase 2:
Da die ordentliche Kündigung das Arbeitsverhältnis nicht sofort sondern zum Ablauf einer bestimmten Frist – der sogenannten Kündigungsfrist – endet, setzt sich das Arbeitsverhältnis nach der Kündigung zunächst fort. Den ganzen Beitrag lesen »