Beschäftigungs- und Weiterbeschäftigungsanspruch.

Wenn der Arbeitnehmer arbeiten will, der Arbeitgeber aber den Arbeitnehmer nicht mehr beschäftigen will, muss nicht nur geprüft werden, ob der Arbeitnehmer finanzielle Ansprüche gegenüber dem Arbeitgeber stellen kann, sondern ob der Arbeitnehmer auch auf eine Beschäftigung bzw. Weiterbeschäftigung klagen kann.

Überwiegt das Interesse des Arbeitnehmer, an seiner Arbeitsstelle weiter beschäftigt zu werden, so hat er vor dem Arbeitsgericht in der Regel gute Karten.

Nach einer Kündigung des Arbeitgebers kann allerdings nur in Ausnahmefällen ein Weiterbeschäftigungsanspruch des Arbeitnehmers bis zur Entscheidung des Arbeitsgericht über die Kündigung anerkannt werden.

Hat der Betriebsrat der Kündigung des Arbeitgebers widersprochen, so muss ein so genannter besonderer Weiterbeschäftigungsanspruch des Arbeitnehmer geprüft und ggf. gerichtlich durchgesetzt werden.