Bei Krankheit sofort zum Arzt?!
Viele Arbeitnehmer meinen, dass sie erst ab dem vierten Krankheitstag zum Arzt müssen. Doch das ist falsch.
Die Gesetzeslage ist eindeutig:
Der Arbeitgeber ist berechtigt, bereits am ersten Krankheitstag die Vorlage der ärztlichen Bescheinigung zu verlangen (§ 5 Entgeltfortzahlungsgesetz).
Das bedeutet: Den ganzen Beitrag lesen »