Wer entscheidet über den Urlaub?

Jeder Arbeitnehmer hat Anspruch auf bezahlten Urlaub. Darüber, wann der Urlaub genau stattfinden soll, entscheidet der Arbeitgeber.

Dabei gilt es die betrieblichen Belange in den Einklang mit den Urlaubswünschen des Arbeitnehmers zu bringen.

Oft passiert es, dass der Arbeitnehmer mit der Entscheidung des Arbeitgebers nicht einverstanden ist.

Auch wenn die Entscheidung des Arbeitgebers unter der Berücksichtigung der rechtlichen Gesichtspunkte falsch ist, darf sich der Arbeitnehmer dieser Entscheidung ohne Einschaltung des Arbeitsgerichtes nicht widersetzen.

Fährt der Arbeitnehmer ohne Einverständnis des Arbeitgebers in den Urlaub, droht eine fristlose Kündigung.

Möchte der Arbeitnehmer dennoch Urlaub zu einer bestimmten Zeit nehmen und wird dieser von dem Arbeitgeber nicht genehmigt, so muss das Arbeitsgericht eingeschaltet werden.