Welche Kündigungsgründe gibt es?

Kündigt der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis nach Ablauf der Probezeit, so muss er seine Kündigung – spätestens vor Gericht – begründen.

Eine Kündigung kann aus

– verhaltensbedingten,
– personenbedingten und
– betriebsbedingten

Gründen erfolgen.

Die Kündigung ist durch das Verhalten des Arbeitnehmers bedingt, wenn der Arbeitnehmer gegen seine Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis verstoßen hat.

Beispiel: Der Arbeitnehmer beleidigt seinen Vorgesetzten.

Die Kündigung ist durch die Person des Arbeitnehmers bedingt, wenn der Arbeitnehmer nicht (mehr) in der Lage ist, seine Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis zu erfüllen.

Beispiel: Der Arbeitnehmer ist dauerhaft krank und kann seiner bisherigen Arbeit nicht mehr nachkommen.

Wichtig ist:

  • Die Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen setzt in der Regel eine Abmahnung voraus.
  • Die Kündigung aus personenbedingten Gründen bedarf dagegen keiner Abmahnung.

Liegt die Ursache der Kündigung weder in der Person noch im Verhalten des Arbeitnehmers, so handelt es sich um eine betriebsbedingte Kündigung.

Beispiel: Aufgrund eines starken Umsatzrückganges muss der Arbeitgeber seinen Betrieb schließen. Arbeitsplätze entfallen.