Aufhebungsvertrag. Abwicklungsvertrag. Wo liegt der Unterschied?

Vor dem Abschluss eines Aufhebungsvertrages hat der Arbeitgeber (noch) nicht gekündigt und bietet dem Arbeitnehmer einen Aufhebungsvertrag an, um eine Kündigung zu vermeiden. Der Aufhebungsvertrag regelt vor allem, wann das Arbeitsverhältnis endet und welche Abfindung der Arbeitnehmer für Verlust seines Arbeitsplatzes bekommt.

Vor dem Abschluss eines Abwicklungsvertrages hat der Arbeitgeber bereits gekündigt und bietet dem Arbeitnehmer einen Abwicklungsvertrag an, um die „Spielregeln“ nach einer Kündigung festzulegen. Da der Beendigungszeitpunkt durch ausgesprochene Kündigung bereits feststeht, regelt der Abwicklungsvertrag nur, welche Entschädigung der Arbeitnehmer bekommt, wenn er keine Kündigungschutzklage einreicht.

Sowohl der Aufhebungs- als auch der Abwicklungsvertrag können zu einer Sperrzeit wegen Arbeitsaufgabe führen. Daher sind bei Abschluss solcher Verträge besondere Vorsicht und anwaltlicher Rat dringend zu empfehlen.