Was ist eine Kleinbetriebsregelung?
Die Beschäftigung von zehn oder weniger Mitarbeitern erlaubt dem Arbeitgeber, Arbeitnehmer auch nach Ablauf einer sechsmonatigen Wartezeit ohne einen sozial gerechtfertigten Grund zu kündigen. Hierbei handelt es sich um eine so genannte Kleinbetriebsregelung des § 23 Absatz 1 Satz 3 Kündigungsschutzgesetz.