Arbeitsrechtliche Fragen

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Was sind Betriebsferien?

In den Betriebsferien werden einzelne Betriebsteile oder kompletter Betrieb geschlossen – oder in der Fachsprache stillgelegt, damit alle Arbeitnehmer den Urlaub einheitlich nehmen können.

Wer entscheidet über den Urlaub?

Jeder Arbeitnehmer hat Anspruch auf bezahlten Urlaub. Darüber, wann der Urlaub genau stattfinden soll, entscheidet der Arbeitgeber. Dabei gilt es die betrieblichen Belange in den Einklang mit den Urlaubswünschen des Arbeitnehmers zu bringen. Oft passiert es, dass der Arbeitnehmer mit der Entscheidung des Arbeitgebers nicht einverstanden ist.

Muss der nicht genommene Urlaub ausbezahlt werden?

Die Antwort lautet: Nein. Denn der Urlaub dient in erster Linie der Erholung. Nur in Ausnahmefällen – wie z.B. bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses – hat der Arbeitnehmer einen gesetzlichen Anspruch auf Urlaubsabgeltung und bekommt statt Urlaubstage bares Geld. Der zur gegebenen Zeit nicht genommene Urlaub kann verfallen.

Was bedeutet Wartezeit im Arbeitsrecht?

Ist das Arbeitsverhältnis frisch, so ist der Ablauf bestimmter Fristen die Voraussetzung für Eintritt wichtiger Rechte des Arbeitnehmers. Diese Fristen bezeichnet man als Wartezeit. Das bedeutet konkret: der Arbeitnehmer hat eine im Gesetz genau definierte Zeit abzuwarten, um gegenüber dem Arbeitgeber bestimmte Rechte geltend machen zu dürfen.

Wie viel Urlaub haben Sie?

Das Bundesurlaubsgesetz kann diese Frage nur zum Teil beantworten. § 3 des Bundesurlaubsgesetzes regelt den sogenannten Mindesturlaub, der jedem Arbeitnehmer im Jahr zusteht. Das Gesetz spricht dabei von 24 Tagen, geht aber von einer 6-Tage-Arbeitswoche aus. Arbeiten Sie 5 Tage die Woche, ist Ihr gesetzlicher Mindesturlaub – 20 Tage.

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