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Beschäftigungsverbot von Ausländern ohne Arbeitserlaubnis: Checkliste für den Arbeitgeber.

Die Ausländer aus Drittstaaten (Nicht-EG) brauchen zur Arbeitsaufnahme in der Bundesrepublik Deutschland einen gültigen Reisepass; eine Aufenthaltsgenehmigung oder Aufenthaltsberechtigung und eine Arbeitserlaubnis. Fehlt die Arbeitserlaubnis, darf der Arbeitnehmer nicht beschäftigt werden.

Beschäftigung von Ausländern

Beschäftigt der Arbeitgeber Ausländer, die keinen entsprechenden Aufenthaltstitel bzw. eine Arbeitsgenehmigung haben, verstößt er gegen das Gesetz. Wegen dieses Verstoßes droht dem Arbeitgeber eine Geldbuße in Höhe von bis zu 500.000 Euro. Auch für den Arbeitnehmer stellt die illegale Beschäftigung eine Ordnungswidrigkeit dar. Ihm droht eine Geldbuße in Höhe von bis zu 5.000 Euro. Obwohl […]

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