Beschäftigungsverbot von Ausländern ohne Arbeitserlaubnis: Checkliste für den Arbeitgeber.
Die Ausländer aus Drittstaaten (Nicht-EG) brauchen zur Arbeitsaufnahme in der Bundesrepublik Deutschland einen gültigen Reisepass; eine Aufenthaltsgenehmigung oder Aufenthaltsberechtigung und eine Arbeitserlaubnis. Fehlt die Arbeitserlaubnis, darf der Arbeitnehmer nicht beschäftigt werden.