Eins, zwei oder drei. Wie viele Chancen verdient ein Arbeitnehmer oder ein Arbeitgeber?
Der Mythos, dass der Arbeitgeber erst nach mindestens drei Abmahnungen kündigen darf, ist falsch. Denn in vielen Fällen berechtigt bereits eine einzige Abmahnung zur Kündigung. Dafür muss die Abmahnung wirksam sein. Macht der Arbeitgeber bei der Abmahnung Fehler, so hat er nach darauf ausgesprochener Kündigung vor dem Arbeitsgericht schlechte Karten.