Was bedeutet Zeitarbeit bzw. Leiharbeit?
Die Leiharbeit ist in der juristischen Fachsprache unter dem Begriff der Arbeitnehmerüberlassung bekannt. Bei einer Arbeitnehmerüberlassung werden zwei Verträge zwischen drei Akteuren geschlossen. Beteiligt an der Leiharbeit sind: der Leiharbeitnehmer (= Person, die die Arbeitsleistung bringt), der Verleiher (= der Arbeitgeber des Leiharbeitnehmers) und der Entleiher (= Kunde des Verleihers).