Richtig Kündigen: Die Schriftform

Nach § 623 BGB bedarf jede Kündigung der Schriftform. Erfolgt die Kündigung mündlich, per Email oder SMS ist diese unwirksam. Schreit der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer „Du bist gefeuert!“ hinterher, ist das Arbeitsverhältnis noch lange nicht beendet. Will nun der Gekündigte gegen diese Kündigung vorgehen, so muss er die 3-Wochen-Frist für Einreichung der Klage beim Arbeitsgericht […]