Ein „Trick“, der die Kündigung erstmal verschwinden lässt …

Folgender Fall: Arbeitnehmer und Arbeitgeber vereinbaren eine Probezeit von sechs Monaten. Es gilt eine kurze Kündigungsfrist von zwei Wochen. Am letzten Tag des sechsten Monats erhält der Arbeitnehmer eine Kündigung, die das Arbeitsverhältnis in zwei Woche beenden soll. Die Kündigung ist von einem Mitarbeiter der Finanzbuchhaltung mit dem Kürzel i.V. unterschrieben und nicht von dem […]