Für wen ist BEM Pflicht?
Der Arbeitnehmer ist nicht verpflichtet an einem solchen Gespräch teilzunehmen. Nimmt der Arbeitnehmer an einem BEM jedoch nicht teil, so können sich seine Chancen in einem Kündigungsschutzverfahren wesentlich verschlechtern. Insbesondere muss er dann detailliert darlegen und beweisen, auf welchen konkreten freien Arbeitsplätzen er beschäftigt werden kann, falls die Beschäftigung an einem früheren Arbeitsplatz aus den […]