Ohne Arbeit kein Lohn
Einer der Grundsätze des deutschen Arbeitsrecht lautet: Ohne Arbeit kein Lohn. Wie jede Regel kennt auch diese Ausnahmen. Insbesondere zahlt der Arbeitgeber – bei Krankheit (innerhalb von den ersten 6 Wochen); – beim bezahlten Urlaub; – bei Annahmeverzug; – während der Tätigkeit als Betriebsrat. Annahmeverzug heißt, dass – obwohl der Arbeitnehmer arbeiten will und kann […]