Ohne Arbeit kein Lohn
Einer der Grundsätze des deutschen Arbeitsrecht lautet: Ohne Arbeit kein Lohn.
Wie jede Regel kennt auch diese Ausnahmen. Insbesondere zahlt der Arbeitgeber
- – bei Krankheit (innerhalb von den ersten 6 Wochen);
- – beim bezahlten Urlaub;
- – bei Annahmeverzug;
- – während der Tätigkeit als Betriebsrat.
Annahmeverzug heißt, dass – obwohl der Arbeitnehmer arbeiten will und kann – der Arbeitgeber seine Arbeitsleistung ablehnt oder die Arbeitsstelle nicht zur Verfügung stellt.
Beispiel: Eine Werkhalle brennt ab. Der Arbeitgeber benötigt Zeit, um die Werkhalle wieder herzurichten. Die Werkarbeiter haben auch ohne Arbeitsleistung Anspruch auf ihren Lohn.