Zeugnis: interessante Entscheidungen

Darüber, wie ein Zeugnis auszusehen hat und was er beinhalten darf oder auch nicht, hat sich so ein manches Arbeitsgericht den Kopf zerbrochen.

Hier eine knappe Zusammenfassung interessanter Entscheidungen:

  • Das Zeugnis soll auf einem Firmenbogen und nicht zerknittert sein. Die Ausfallzeiten (wie z.B. Krankheit, Elternzeit) gehören grundsätzlich nicht in das Zeugnis, es sei denn die Ausfallzeiten waren erheblich.
    Beispiel: Das Arbeitsverhältnis dauerte insgesamt 50 Monate, davon war der Mitarbeiter 33,5 Monate im Erziehungsurlaub.
  • Ein Smiley gehört nicht in das Zeugnis! 😉
  • Das persönliche Empfinden des Arbeitgebers über das Ausscheiden des Arbeitnehmers kann der Arbeitgeber in das Zeugnis rein nehmen, muss aber nicht!
    Also kein Anspruch auf Bedauern und gute Wünsche trotzt Üblichkeit.