Bei Krankheit sofort zum Arzt?!

Viele Arbeitnehmer meinen, dass sie erst ab dem vierten Krankheitstag zum Arzt müssen. Doch das ist falsch. Die Gesetzeslage ist eindeutig: Der Arbeitgeber ist berechtigt, bereits am ersten Krankheitstag die Vorlage der ärztlichen Bescheinigung zu verlangen (§ 5 Entgeltfortzahlungsgesetz). Das bedeutet: