Kosten vor dem Arbeitsgericht

Das arbeitsgerichtliche Verfahren in der ersten Instanz hat eine Besonderheit. Jeder trägt die Kosten seines Rechtsanwaltes selbst. Nur die Gerichtskosten werden im Fall eines streitigen Urteils von demjenigen getragen, der den Prozess verliert. Was viele nicht wissen, auch diese Regel kennt eine interessante Ausnahme: