Arbeitsvertrag und Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Legt eine Vertragspartei der anderen vorformulierte Bedingungen zur Unterschrift vor und sind oder werden diese für eine Vielzahl von Verträgen verwendet, handelt es sich in der Regel um Allgemeine Geschäftsbedingungen (abgekürzt – AGB). Da nur eine Vertragspartei Einfluss auf Inhalt solcher Bedingungen hat, ist derjenige, der diese Bedingungen akzeptieren muss, durch Gesetz besonders geschützt.