Arbeitsrechtliche Fragen

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Eins, zwei oder drei. Wie viele Chancen verdient ein Arbeitnehmer oder ein Arbeitgeber?

Der Mythos, dass der Arbeitgeber erst nach mindestens drei Abmahnungen kündigen darf, ist falsch. Denn in vielen Fällen berechtigt bereits eine einzige Abmahnung zur Kündigung. Dafür muss die Abmahnung wirksam sein. Macht der Arbeitgeber bei der Abmahnung Fehler, so hat er nach darauf ausgesprochener Kündigung vor dem Arbeitsgericht schlechte Karten.

Wer zu spät kommt … wird gekündigt?!

Kommt der Arbeitnehmer immer wieder zu spät, riskiert er, seinen Arbeitsplatz zu verlieren. Bereits beim ersten Mal ist der Arbeitgeber berechtigt, eine Abmahnung auszusprechen.

Welche Kündigungsgründe gibt es?

Kündigt der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis nach Ablauf der Probezeit, so muss er seine Kündigung – spätestens vor Gericht – begründen. Eine Kündigung kann aus – verhaltensbedingten, – personenbedingten und – betriebsbedingten Gründen erfolgen. Die Kündigung ist durch das Verhalten des Arbeitnehmers bedingt, wenn der Arbeitnehmer gegen seine Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis verstoßen hat. Beispiel: Der […]

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